Familienbonus Plus:
Entlastung ab 2019

vom 10. September 2018

Eine Regierungsvorlage beinhaltet auch den „Familienbonus Plus“, der erstmals für das Kalenderjahr 2019 wie auch für die Veranlagung 2019 zu steuerlichen Entlastungen führen soll.

Der Familienbonus ist ein Absetzbetrag in Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zu dessen 18. Lebensjahr und bedeutet, dass sich die Steuerlast ab 2019 um bis zu 1.500 Euro jährlich reduziert.
Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus in Höhe von 500 Euro jährlich zu, sofern für dieses die Familienbeihilfe bezogen wird.


Im Gegenzug entfallen ab 2019 der Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr.
Der Familienbonus kann wahlweise bereits über die laufende Lohnverrechnung ausbezahlt oder erstmalig bei der Steuererklärung 2019 beantragt werden.


Eine Aufteilung ist zwischen den (Ehe)Partnern je zur Hälfte möglich.Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall kann ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte in Anspruch nehmen, auch hier kann aufgeteilt werden.


Der Familienbonus in der gesetzlich vorgesehenen Höhe steht nur für Kinder im Inland zu. Für Kinder im EU/EWR-Raum bzw. der Schweiz wird er indexiert (erhöht oder vermindert) und damit an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst.
Für Kinder in Drittstaaten, das heißt außerhalb des EU/ EWR-Raumes oder der Schweiz, gibt es keinen Familienbonus.


In Drittstaatenfällen kann allerdings der halbe Unterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Für die Entlastung von geringverdienenden Steuerpflichtigen mit Kindern ist eine Steuererstattung in Form des Kindermehrbetrags vorgesehen, sodass es im Endeff ekt zu einer Ersparnis von 250 Euro pro Kind und Jahr kommt.
Voraussetzung dafür ist, dass Anspruch auf den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag besteht und für das Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen wird.

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