Steuerreform
Wer profitiert? Wer verliert?

vom 1. April 2015

KATRIN KERN - Praktikantin Steuerkanzlei Huber, Braunau

Am 17. März 2015 wurden die Grundzüge der bereits seit vielen Monaten diskutierten Steuerreform offiziell beschlossen. Die Tarifreform soll eine Entlastung in Höhe von 4,9 Milliarden Euro bringen. Zusammen mit Begünstigungen für Familien und einem Standortpaket für die Wirtschaft ergibt sich eine Gesamtentlastung von mehr als 5 Milliarden Euro. Dieses Volumen soll beispielsweise durch Maßnahmen gegen den Steuerbetrug, Einsparungen im Verwaltungsbereich sowie durch die Erhöhung vermögensbezogener Steuern finanziert werden.

Das Kernstück der Steuerreform ist ein neues Tarifmodell mit sieben statt bisher vier Steuerstufen. Es sieht wie folgt aus:

Tarifmodell neu
1.) bis 11.000 Euro = 0% Steuersatz
2.) bis 18.000 Euro = 25% Steuersatz
3.) bis 31.000 Euro = 35% Steuersatz
4.) bis 60.000 Euro = 42% Steuersatz
5.) bis 90.000 Euro = 48% Steuersatz
6.) bis 1.000.000 Euro = 50% Steuersatz
7.) über 1.000.000 Euro = 50% Steuersatz

Bisheriger Tarif
1.) bis 11.000 Euro = 0% Steuersatz
2.) bis 25.000 Euro = 36,5% Steuersatz
3.) bis 60.000 Euro = 43,21% Steuersatz
4.) darüber = 50% Steuersatz

Außerdem ist eine Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitnehmer von derzeit 345 auf 400 Euro sowie des Kinderabsetzbetrages von 220 auf 440 Euro pro Kind vorgesehen. Die Negativsteuer für Kleinverdiener, (jene Personen, die keine Lohnsteuer zahlen) wird von derzeit 110 auf 400 Euro angehoben und ist mit 50 % der SV Beiträge begrenzt (statt bisher 10 %). Bei niedrigen Pensionen soll es ebenfalls zu einer Gutschrift aus der Negativsteuer bis zu 110 Euro kommen.

Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Entlastung von ca. 1.000 Euro pro Steuerzahler (Beispiel: Alleinverdiener mit einem Kind und Bruttogehalt von 2.000 Euro im Monat = 956 Euro jährliche Entlastung!)

Gegenfinanziert werden diese Entlastungen vor allem durch die Betrugsbekämpfung (ca. 1,9 Milliarden Euro). Diese besteht aus der Einführung einer Registrierkassenpflicht ab einem Netto-Umsatz von 15.000 Euro, kombiniert mit einer Belegerteilungspflicht. Außerdem soll das Bankgeheimnis für Unternehmen entfallen und im Bauwesen soll ein Barzahlungsverbot zwischen Unternehmen eingeführt werden.

Die Grunderwerbsteuer soll künftig auch bei Übertragungen im Familienverband (insbesondere bei Schenkung und Erbschaft) ebenfalls vom Verkehrswert berechnet werden (bisher dreifacher Einheitswert). Um noch in den Genuss der derzeit günstigeren Besteuerung zu kommen, wäre eine vorgezogene Liegenschafts- übertragung eine Überlegung wert.

Die Tarifrefom wird übrigens im Jahr 2016 in Kraft treten.

KATRIN KERN - Praktikantin Steuerkanzlei Huber, Braunau

Weitere Kolumnen